Mit Einzug und Fortschritt der LED-Technik bieten sich neue und vielfältige Möglichkeiten im Beleuchtungsbereich, auch und gerade für Sportstätten. Allerdings haben im harten Wettbewerb um Marktanteile Fehlinformationen zu einer erheblichen Irritation geführt. Fälschlicher Weise wird immer wieder behauptet, dass Halogen-Metalldampflampen, kurz MH-Lampen genannt, aus der Familie der Hochdruck-Entladungslampen, kurz HID Lampen genannt, und herstellerbezogen auch als HIT-, HQI-, HRI- oder HPI-Lampen bekannt, von der EU durch die EUP-Richtlinie VO 245/2009 verboten seien. Dies ist de facto falsch und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!

Die seit Mitte der 60er Jahre verbauten und bis heute weit verbreiteten HIT-Lampen – nicht zu verwechseln mit den seit 2015 verbotenen Quecksilberdampflampen (auch HQL-Lampen genannt) – gehören zu der Gruppe der Hochdruck-Entladungslampen. Ihre nach wie vor hohe Popularität verdanken sie insbesondere ihren hervorragenden lichttechnischen Werten. Sie bieten einen extrem hohen Lichtstrom von bis zu 240.000 lm, eine sehr wirtschaftliche Lichtausbeute von bis zu 120lm/Watt, und sie erreichen gegenüber anderen Entladungslampen einen exzellenten Farbwiedergabeindex Ra / CRI von bis zu 90. Damit eignen sie sich perfekt für die Ausleuchtung von Sportstätten jeder Größe, denn Helligkeit und Farbwiedergabe sind entscheidende Kriterien für Spieler, Akteure und Zuschauer.

Wir gehen davon aus, dass es sich bei 90 % der derzeit in Sportstätten verbauten konventionellen Leuchtmitteln um HIT-Lampen mit den Wattagen 1000 W und 2000 W und mit K12s, E40 oder X528 Sockel handelt. Hier besteht aufgrund der herausgegebenen EUP-Richtlinie keinerlei Handlungsbedarf einer Umrüstung bzw. eines Austausches.

Wir möchten vielmehr Vereine, Kommunen und öffentliche Bauherren dazu ermutigen, bei Unklarheit zunächst die Art der verwendeten Leuchtmittel genau zu prüfen, bevor eine Umrüstung in Betracht gezogen wird. So können unnötige Kosten von Beginn an vermieden werden. Aufgrund der hohen lichttechnischen Werte und des günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses sind HIT-Lampen nach wie vor das am besten geeignete Leuchtmittel für Sportstätten, die eine jährliche Beleuchtungsdauer von ca. 400 – 500 Stunden nicht übersteigen und für die daher eine Umrüstung auf ein LED-Beleuchtungssystem zur reinen Energieeinsparung rechnerisch nicht abbildbar ist.

Sollte sich bei der Überprüfung der Bestandsanlage herausstellen, dass es sich bei den verwendeten Leuchtmitteln um die tatsächlich verbotenen Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) handelt, so können diese einfach durch HIT-Lampen ersetzt werden. Die vorhandenen Scheinwerfer können beibehalten werden, lediglich Zünd- und Vorschaltgerät müssen ausgetauscht werden. Skepsis ist also geboten, wenn Ihnen die Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung aufgrund der gültigen EUP-Richtlinie VO 245/2009 nahegelegt wird.

Umrüstung auf LED
Die Überlegung zur Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung sollte vielmehr unter anderen Gesichtspunkten geführt werden:

Neben den genau zu prüfenden, potenziellen Einsparungen im Energiebereich bietet die LED-Technik große Vorteile im Bereich der Effekt- und Eventbeleuchtung: von der Dimmbarkeit über die (wechselnde) Farbanstrahlung der unterschiedlichen Sportstättenbereiche bis hin zur „Disco“-Beleuchtung gibt es eine Bandbreite an Möglichkeiten, die die jeweilige Sportstätte für sich nutzen kann. Dies alles bedarf einer genauen Analyse und Kosten-Nutzen-Berechnung basierend auf den jeweiligen individuellen und durchaus sehr unterschiedlichen Gegebenheiten.

Eine optimale und normgerechte Be- und Ausleuchtung der Sportstätte für den reinen Sportbetreib erreichen Sie nach wie vor mit einer konventionellen Beleuchtung. Sie ist effektiv und kostensparend!