Nachhaltiges Engagement

Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz

In Ushios Environmental Policy schreibt der weltweit agierende Ushio-Konzern sein klares Bekenntnis zum nachhaltigen Einsatz von Ressourcen und zu einem schonenden Umgang mit der Umwelt fest.

Für Ushio Europe B.V. und seine europäischen Tochtergesellschaften ist es selbstverständlich, sich für ein gesetzeskonformes und umweltschonendes Recycling von Altlampen und Elektroaltgeräten in Europa einzusetzen.

Die europäische WEEE-Richtlinie 2002/96/EG, geändert durch die Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equipment), regelt die Verpflichtung von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten und wurde in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Ein auf Lampen, Elektro- und Elektronikgeräten oder Batterien abgebildetes Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

In allen Mitgliedsstaaten der EU sind Gesellschaften gegründet worden, um die Sammlung von Lampen und Elektroaltgeräten zu organisieren, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die nicht verwertbaren Teile umweltgerecht zu entsorgen.

Rückgabe- und Entsorgungsservice für Ushio-Kunden in Deutschland:

Die Ushio Germany GmbH ist in Deutschland für die relevanten Gerätearten bei der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) mit der WEEE-Nr. DE20008578 registriert. Ushio Germany kommt damit seinen Verpflichtungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Batteriegesetz (BattG) und dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) vollumfänglich nach.

Zusammen mit Lightcycle, dem führenden Rücknahmesystem Deutschlands, bieten wir Ihnen nachhaltigen Rücknahmeservice und fachgerechtes Recycling von folgenden Produktgruppen aus unserem Sortiment an:

  • LED-Retrofitlampen und Gasentladungslampen (b2c/dual use)
  • Entsorgungspflichtige Sonderlampen (b2b), z.B. Kinoprojektionslampen und UV-Lampen
  • Elektroklein- und Elektrogroßgeräte (b2c und b2b)
  • Batterien

Für private Endverbraucher von b2c-Lampen, b2c-Elektroaltgeräten und Batterien:

Ist eine Entsorgung notwendig, geben Sie die Lampe, das Elektro- und Elektronikaltgerät (EAG) oder die Batterien bei einer kommunalen Sammelstelle oder bei größeren Geschäften mit Elektro- oder Elektronikgerätesortiment im stationären Handel oder über den Online-Handel ab. Befinden sich auf dem EAG personenbezogene Daten, so löschen Sie die Daten bitte vor der Abgabe.

Sammelstellen und weitere Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de


Für gewerbliche Nutzer von b2c-Lampen und b2c/b2b Elektroaltgeräten:

Der entsorgungspflichtige Besitzer von Elektroaltgeräten hat diese gemäß ElektroG dem Hersteller zu übergeben oder der stiftung ear die von ihm recycelten, verwerteten oder exportierten Altgeräte mitzuteilen.

Damit Sie Ihre Pflichten ganz einfach erfüllen können, stellen wir mit Lightcycle über 400 Großmengensammelstellen zur Abgabe in Ihrer Nähe zur Verfügung. Hier können Sie ganz einfach Ihre b2c/dual use Altlampen – ohne Mitteilungsaufwand an die stiftung ear – zurückbringen. So entsorgen Sie einfach und gesetzeskonform. Außerdem tragen Sie dazu bei, wertvolle Rohstoffe zu schonen, denn über 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden.

Für Mengen ab einer Tonne Altlampen bietet Lightcycle einen Abholservice an. Dieser Service gilt übrigens auch für Altleuchten. Ihre nächstgelegene Großmengensammelstelle finden Sie hier.

Für die Entsorgung von professionellen (b2b) Elektroaltgeräten von Ushio, z.B. Geräte zur Aushärtung, Oberflächenbestrahlung oder Wasserdesinfektion, Mess- und Analysegeräte, Netzteile und Vorschaltgeräte, steht Ihnen durch Lightcycle ein spezieller Rücknahmeservice zur Verfügung.

Kontaktieren Sie Lightcycle per E-Mail info@lightcycle.de oder telefonisch unter 089 4524669-15 und teilen Sie mit, welche professionellen Elektroaltgeräte von Ushio zur Entsorung anstehen (Stichwort: b2b Elektroaltgeräte). Machen Sie dabei Angaben zum Umfang und Gewicht sowie zur Produktserie.
Lightcycle wird Ihren Entsorgungsantrag bearbeiten, nach erfolgreicher Prüfung die kostenfreie Entsorgung organisieren und eine regionale Entsorgungsstelle nennen oder eine Abholung vereinbaren. Befinden sich auf dem Elektroaltgerät personenbezogene Daten, so löschen Sie diese bitte vor der Abgabe. Eventuell vorhandene Batterien oder Akkus entnehmen Sie bitte und entsorgen diese getrennt über Sammelstellen im Handel, beim Wertstoffhof oder Schadstoffmobil.

Nach erfolgter Entsorgung wird die Entsorgungsmenge dem Elektro-Altgeräte Register durch Ushio Germany im Rahmen der Jahresmitteilung gemeldet und dokumentiert.

Für gewerbliche Nutzer von b2b-Sonderlampen:

Ushio Germany bietet Ihnen durch Lightcycle die fachgerechte Rücknahme und Entsorgung von Ushio b2b-Sonderlampen an. Das sind z.B. Xenon-Kurzbogenlampen für die Kinoprojektion oder UV-Lampen für diverse industrielle Anwendungen.

Die gesonderte Erfassung zur Rücknahme hat geschützt in der Originalverpackung zu erfolgen. Bei Kinoprojektionslampen ist zusätzlich der Splitterschutz beim Einlegen in die Originalverpackung anzubringen, da die Xenon-Kurzbogenlampen bei Bruch des Entladungsgefäßes explodieren können. Hierbei besteht die Gefahr von Verletzungen und Austritt von Schadstoffen.

Auf www.b2bsonderlampen.de finden Sie ein elektronisches Formular zur Erfassung Ihres Abholantrages.       Bei erfolgreicher Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail zu Ihrem erfassten Abholantrag und werden in den folgenden Tagen kontaktiert, um die Abholung abzustimmen.

Bei Fragen hilft Ihnen Lightcycle gerne weiter:

Tel: 089 4524669-15, E-Mail: info@lightcycle.de
Stichwort: b2b Sonderlampen bzw. Kinoprojektionslampen

Verpackungen:

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wurde 2021 novelliert.

Das VerpackG verpflichtet sogenannte Erstinverkehrbringer dazu, ihre Verpackungen über ein duales System lizenzieren zu lassen. Auf diese Weise geben Hersteller Ihre Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen ab.

Ushio Germany GmbH nimmt am Dualen System Zentek teil (www.zentek.de). Das Duale System Zentek führt in Deutschland die Erfassung von Verkaufsverpackungen CO2-neutral durch und leistet somit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.

Unter der Registrierungsnummer DE3193485849929 ist die Ushio Germany GmbH bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert.