STATURION® MH 2000 W Kurzbogenlampe

STATURION® MH 2000 W Kurzbogenlampe

  • HIT-DE sa 2000 dw
  • Sehr hohe Effizienz/ Lichtausbeute
  • Hohe Konstanz von Lichtstrom und Lichtfarbe über die Lebensdauer für natürliche Farberlebnisse im Stadion und am Fernsehbildschirm
  • Tageslichtweiß (dw)
  • Lange Lebensdauer (6000h)
  • Betrieb an handelsüblichen Zünd- und Vorschaltgeräten
  • Ideal für kompakte Flutlicht Strahler
  • K12s-Sockel für exakte Positionierung des Leuchmittels
  • Heißwiederzündbar

Beschreibung

Halogen-Metalldampflampen werden seit Mitte der 1960er Jahre eingesetzt, sind bis heute weit verbreitet und gehören zur Gruppe der Hochdruck-Entladungslampen. Ihre anhaltend hohe Popularität ist insbesondere auf ihre hervorragende photometrische Leistung zurückzuführen: Sie bieten einen extrem hohen Lichtstrom von bis zu 230.000 lm, eine sehr wirtschaftliche Lichtausbeute von bis zu 115 lm/Watt und einen ausgezeichneten Farbwiedergabeindex (Ra / CRI) von bis zu 90 im Vergleich zu anderen Entladungslampen. All dies macht sie zu einer perfekten Alternative zur LED-Beleuchtung für Sportstätten, die beispielsweise kürzere Anschaltzeiten der Flutlichtanlage haben oder einen hochwertigen Lampenwechsel bei bestehenden Anlagen benötigen.

Datentabelle


STATURION® MH Lampen

Konformität

Zur Konformität mit den Verordnungen (EG) Nr. 245/2009, (EU) Nr. 347/2010 und (EU) Nr. 2015/1428:
Seit der Einführung von LED-Lösungen kommt es immer wieder zu unkorrekten Aussagen, dass alle Halogen-Metalldampflampen (kurz HIT-Lampen), auch bekannt als HQI-, HRI- oder HPI-Lampen, von der EU nach der Verordnung (EG) 245/2009 verboten sind. Diese Aussage ist falsch und entspricht nicht der aktuellen europäischen Gesetzgebung: Zum einen erfolgt hier eine Verwechslung mit dem generellen Verbot von Quecksilberdampflampen, besser bekannt als HQL-Lampen. Zum anderen bezieht sich die Richtlinie nur auf Lampen, die gewisse Anforderungen z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz nicht einhalten.

Die BLV STATURION® Halogen-Metalldampflampen, die noch heute am Hauptsitz in Deutschland hergestellt werden, sind sowohl von der aktuellen Verordnung als auch von der neuen Verordnung (EU) 2019/2020, die die geltende mit Wirkung vom 01. September 2021 ersetzen wird, nicht betroffen und dürfen im europäischen Wirtschaftsraum weiterhin hergestellt, vertrieben und eingesetzt werden.

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